RE: Rechtliche Frage
So, danke an alle die hier mitgeschrieben haben, ich denke das dieser Thread wirklich jedem helfen könnte der sich in so einer Situation befindet.
Wenn es kein Problem ist, werde ich den Threadnamen auf was suchbares bei Google ändern und ich würde die Moderatoren bitten den Thread Sticky zu machen.
Ich habe folgendes an den Kunden geschickt:
Ihre Beanstandung vom 19.08.17, Lieferung am 24.08.16, Rechnung vom 24.08.16
Sehr geehrter Herr SoundSo,
wir bedauern, dass das von Ihnen gekaufte Produkt mangelhaft ist.
Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum
Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die
Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder fu?r den u?blichen
Gebrauch ungeeignet ist.
Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den
Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung fu?hrt nicht
jeder Defekt der Kaufsache zu Anspru?chen des Käufers.
Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder
einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen
vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer
Gewährleistungsanspru?che geltend machen kann.
Nach mehr als sechs Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum
Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.
Ihre Bestellung wurde Ihnen am 24.08.2016 zugestellt. Die 6-Monats-Frist hat von Gesetzes
wegen am Folgetag, also am 25.08.2016 zu laufen begonnen und endete daher mit Ablauf
des 25.02.2017.
Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen,
mu?ssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie
vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso
verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben,
jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.
Leider bietet der Hersteller fu?r das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an,
so dass es nicht möglich ist, die Kaufsache durch den Hersteller reparieren oder austauschen
zu lassen.
Jedoch aus Kulanzgru?nden kommen wir Ihrer Bitte nach, das Gerät kostenfrei fu?r Sie zu
reparieren. Denn bei der Pru?fung des Geräts hat sich herausgestellt, dass der aufgetretene
Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.
Aus diesem Grund reparieren wir das Gerät ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Sie können gerne telefonisch oder per eMail einen Reparaturtermin bei uns ausmachen.